
In Kürze
Wir haben auf elektronischen Rechnungsversand umgestellt!
Wir bevorzugen den elektronischen Rechnungsversand (E-Billing). Gemeinsam mit unseren Kunden sparen wir Papier und Porto.
Seit dem 1. Januar 2013 ist die EU-Richtlinie MWSt-RL 2010/45/EU zur Rechnungsausstellung verpflichtend in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese Richtlinie vereinfacht den Umgang mit elektronischen Rechnungen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, auf elektronischen Rechnungsversand umzustellen.
Für den Versand von Papierrechnungen erheben wir einen Postversandzuschlag. Ein Teil dieses Zuschlags wirkt nachhaltig: 1,00 EUR spenden wir für jede Papierrechnung für regionale Projekte, die unserer Umwelt und in Ostwestfalen zu Gute kommen. In der Vergangenheit haben wir bereits beispielsweise das wichtige Aufforstungs-Projekt „Ein Stück Bielefelder Wald" unterstützt.
Jetzt anmelden
Profitieren Sie vom E-Billing
Melden Sie sich für den elektronischen Rechnungsversand an und erhalten Sie Ihre elektronische Rechnung bequem per E-Mail. Schicken Sie uns eine E-Mail mit Angabe Ihres E-Mail-Postfach für Eingangsrechnungen an
e-billing.rechnungen [at] stockmeier.de
Bitte bestätigen Sie uns in der E-Mail zudem, dass Sie mit dem Erhalt von Rechnungen ohne digitale Signatur einverstanden sind. Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie Ihre Rechnungen zukünftig wunschgemäß als PDF-Datei per E-Mail.
Unsere Standards
Die ausgehenden E-Mails mit Rechnungen an unsere Kunden erfüllen folgende Anforderungen:
- Die E-Mail ist nicht verschlüsselt.
- Die E-Mail (Nachricht und Anhang) ist insgesamt nicht größer als 1 MB.
- Es ist immer nur eine Datei angehängt.
- Eine eindeutige Absendermailadresse ist möglich, bitte anfordern.
- Der Nachrichtentext der E-Mail enthält keine rechnungs-, steuer- und/oder zahlungs-relevanten Informationen.
- Die Rechnung wird im Format PDF (Portable Document Format) an die E-Mail gehängt
- Hierbei wird nur eine Rechnung pro PDF-Dokument enthalten sein.
- Es können nicht mehrere PDF-Dokumente (mit jeweilseiner Rechnung) pro E-Mail versendet werden.
- Das PDF-Dokument ist nicht in ein anderes Format (z.B. ZIP) eingebettet.
- Das PDF-Dokument ist OCR-lesefähig digital in den gängigen Druckschriftarten (z. B. Arial oder Times New Roman) erstellt (d.h. es werden keine handschriftlichen Rechnungen, keine mehrfach ausgedruckten, kopierten oder eingescannten Rechnungen verschickt).
- Das PDF-Dokument ist nicht mit einem Passwortschutz versehen.
Digitalisierung der Rechnungsstellung

Im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform wird die Digitalisierung weiter vorangetrieben. Ab dem 01. Januar 2025 wird die „E-Rechnung“ als Standard eingeführt. Diese elektronische Rechnungsform entspricht dem strukturierten Daten-Format der europäischen Norm CEN-Format EN 16931 und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß §§ 14, 14a UStG.
Rechnungen in Papierform oder bisheriger elektronischer Form, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, gelten künftig als „sonstige Rechnungen“. Für Unternehmen bedeutet dies: Alle Rechnungsangaben müssen elektronisch übermittelt und ausgelesen werden können – auch bei der Erstellung von Gutschriften.
Die STOCKMEIER Gruppe unterstützt diese Entwicklung und bietet innovative Lösungen, um den Übergang auf die E-Rechnung für unsere Partner einfach und effizient zu gestalten.
Versand von E-Rechnungen
Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Unternehmen weiterhin „sonstige Rechnungen“ mit Zustimmung des Empfängers versenden. Ab dem 01. Januar 2027 wird der Versand von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich verpflichtend. Die STOCKMEIER Gruppe wird den elektronischen Versand von Ausgangsrechnungen bis auf Weiteres unter dem Begriff „sonstige Rechnungen“ fortsetzen.
Technisch sind wir bereits im ersten Quartal 2025 in der Lage, Rechnungen in den Formaten „XRechnung“ und „ZUGFeRD“ zu versenden. Eine Umstellung auf die neuen Formate erfolgt auf Anforderung unserer Partner. Dafür benötigen wir von unseren Kunden spezifische Informationen, wie das gewünschte Format, die bevorzugten Fakturaarten (z. B. Rechnung, Sofortrechnung) sowie die PeppolID, LeitwegID oder die entsprechende E-Mail-Adresse. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden entsprechend angepasst, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Empfang von E-Rechnungen
Ab dem 01. Januar 2025 sind alle Rechnungsempfänger gesetzlich verpflichtet, den Empfang von E-Rechnungen zu ermöglichen. Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro sowie Fahrausweise für Personenbeförderung können jedoch mit Zustimmung des Empfängers weiterhin als „sonstige Rechnungen“ übermittelt werden. Die inländischen Gesellschaften der STOCKMEIER Gruppe sind zum Stichtag empfangsbereit für E-Rechnungen in den Formaten „XRechnung“ und „ZUGFeRD“. Die Übermittlung erfolgt wie gewohnt per E-Mail, wobei wir auch „sonstige Rechnungen“ weiterhin akzeptieren.