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AEO

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Nach erfolgreicher Auditierung im Frühjahr 2017 haben wir am 16.05.2017 vom Hauptzollamt Augsburg das AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO-C) erhalten. Damit sind wir als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ („Authorised Economic Operator“) zertifiziert.

Dieses Zertifikat zeichnet STAUB & CO. - SILBERMANN als besonders zuverlässiges und vertrauenswürdiges Unternehmen aus.

Im Rahmen der Zertifizierung wurden u. a. Buchführungssysteme, Zahlungsfähigkeit, Sicherheitsstandards sowie praktische und berufliche Befähigungen der Mitarbeiter überprüft und bestätigt.

Die Zertifizierung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligung ist nicht verpflichtend. Wir versprechen uns durch die freiwillige Zertifizierung Vorteile für uns und unsere Geschäftspartner.

Ihre Vorteile

  • Unsere internen Abläufe und Prozesse entsprechen den internationalen Anforderungen der WZO (Weltzollorganisation).
  • Die Durchgängigkeit der internationalen Supply-Chain ist durch uns sichergestellt.
  • Exportvorgänge können schneller abgewickelt werden.

Was steckt hinter dem AEO-Konzept?

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem „Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade“ (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes, effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.

Das AEO-Konzept stellt ein Hauptelement des Zollsicherungsprogramms der Europäischen Union dar. Mit Einführung des AEO-Konzepts durch die Änderungen des Zollkodex in der Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 setzte die Europäische Union für die Zollbehörden ihrer Mitgliedsstaaten die Leitlinien der WZO (Weltzollorganisation) um, welche im  „SAFE Framework“ beschrieben sind. Der AEO-Status kann seit dem 1. Januar 2008 beantragt werden.

Quelle: zoll.de

Welches Ziel soll mit AEO erreicht werden?

Ziel des AEO-Konzepts ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher und die gleichzeitige Erleichterung und Bewahrung des rechtmäßigen Handels. Hierzu ist eine weltweite Anerkennung des AEO-Status notwendig.

Bisher wurden Abkommen mit der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China unterzeichnet. Weitere Verhandlungen mit Drittländern (z.B. Kanada) laufen derzeit.

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.

Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:

AEO-CAEO-SAEO-C und AEO-S (kombinierte Bewilligung)
Zollrechtliche VereinfachungenSicherheitZollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit

Quelle: zoll.de


Weitergehende Informationen finden Sie unter www.zoll.de.

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