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Nahaufnahme von blauen Kunststoff-Kanistern

Rücknahme von Leergebinden

Mit Sicherheit für die Umwelt

Sichere Rücknahme von leeren Chemieverpackungen

Die Rücknahme unserer Verpackungen ist für uns nicht nur ein Verpflichtung, sondern im Sinne der Umwelt selbstverständlich. Die hochwertigen Chemieverpackungen werden aufbereitet, kontrolliert und so oft wie möglich wiederverwendet. So werden Ressourcen geschont.  

Verpackungen von Gefahrstoffen und Gefahrgütern bedürfen dabei der besonderen Sorgfalt. Leere ungereinigte Verpackungen, die Gefahrgut enthalten haben, unterliegen dem Gefahrgutrecht, sofern sie nicht gespült und von der Gefahrkennzeichnung befreit wurden. Sollen sie als ungereinigtes Leergebinde zurückgeführt werden, so müssen sie restentleert sein (bei Flüssigkeiten tropffrei, bei Feststoffen rieselfrei). Die Gebinde müssen verschlossen sein und die Gefahrgutkennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden.

Gesetzliche Vorgaben erfordern für die Verpackungsrücknahme (Gültigkeitsbereich des Abfallrechtes) eine entsprechende Dokumentation. Nachfolgend finden Sie dafür unser Formular für die Leergutabholung. Es dient als Beförderungspapier zum Transport der leeren, ungereinigten Verpackungen. Bitte füllen Sie dieses aus, wenn Sie entsprechende Verpackungen bei uns zurückgeben möchten.

Nahaufnahme von blauen Kunststoff-Kanistern